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Terminvereinbarung in Velbert, Langenfeld oder Ratingen.
Die Flüchtlingsberatungen in NRW stehen vor dem Aus. Die Fördergelder sind zwar im Haushaltsplan 2025 verankert, doch da noch keine neuen Förderrichtlinien existieren, können noch keine Anträge gestellt werden und somit keine Gelder fließen. Deshalb sind die Beratungsstellen alle von Insolvenz bedroht. Wir ebenfalls.
Dies ist in zweierlei Hinsicht ein Desaster: Zum Einen brechen den Geflüchteten die Anlaufstellen weg und zum Anderen müssen die Beratungsstellen ihr qualifizierten Mitarbeiter*innen kündigen. Wenn dies einmal geschehen ist, dann ist das unumkehrbar, denn durch den Fachkräftemangel werden diese Berater*innen (Jurist*innen, Ärztin, Ingenieurin, psychologische Fachkraft) schnell neue und besser bezahlte Arbeitsplätze gefunden haben.
Dies darf nicht geschehen!
Deshalb waren wir mit unseren Kooperationspartnern am 11. Februar 2025 auf einer Mahnwache am Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Dort konnten wir mit der Ministerin Josefine Paul und der Abteilungsleiterin Integration Aslı Sevindim. Frau Sevindim hat zwar Anteil genommen an unserem Problem, doch kann sie keine Vorababschläge auszahlen, wegen rechtlicher und bürokratischer Hürden.
Bericht in der WAZ vom 14.02.2025: Geld vom Land fehlt: Flüchtlingshilfe kämpft ums Überleben
Bericht in der WZ vom 17.02.2025: Wir schließen den Laden und schmeißen die Mitarbeiter raus
Populistische Forderungen, die pauschal die Abschiebung ausreisepflichtiger Migrantinnen und Migranten verlangen, wirken auf den ersten Blick einfach und entschlossen. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Situation weit komplexer ist und differenziert betrachtet werden muss. Der Begriff "ausreisepflichtig" bedeutet nicht automatisch, dass eine Abschiebung unmittelbar vollstreckbar ist.
Ein zentraler Punkt ist die Unterscheidung zwischen der bloßen Ausreisepflicht und einer rechtlich vollziehbaren Ausreisepflicht. Viele Geflüchtete, deren Asylantrag abgelehnt wurde, erhalten eine sogenannte Duldung. Diese ermöglicht es ihnen, vorübergehend im Land zu bleiben, zum Beispiel um ihre Schulausbildung oder Berufsausbildung zu beenden. Eine Abschiebung wäre in solchen Fällen kontraproduktiv und häufig rechtswidrig und würde junge Menschen um ihre Zukunftsperspektiven bringen.
Auch der Schutz der Familie spielt eine entscheidende Rolle. Nach geltendem Recht werden Familien nicht auseinandergerissen, wenn minderjährige Kinder betroffen sind. Problematisch wird es jedoch, wenn eines dieser Kinder die Volljährigkeit erreicht. Plötzlich fällt es rechtlich aus dem familiären Schutzbereich und kann abgeschoben werden — selbst wenn die Eltern und Geschwister weiterhin im Land bleiben. Diese Praxis ist nicht nur rechtlich kompliziert, sondern auch menschlich fragwürdig.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Fälle, in denen humanitäre Gründe eine Abschiebung verhindern. Menschen mit schweren Erkrankungen oder traumatischen Erfahrungen würden durch eine Rückführung in instabile Herkunftsländer erheblich gefährdet. Hier greifen sowohl moralische als auch völkerrechtliche Verpflichtungen.
Ein weiterer relevanter Aspekt ist der Integrationsfortschritt. Viele Betroffene haben sich erfolgreich in die Gesellschaft integriert, lernen die Sprache, engagieren sich ehrenamtlich und tragen durch ihre Arbeit zur Wirtschaft bei. Sie zu deportieren wäre ein Verlust für die gesamte Gesellschaft und ein Rückschritt im Integrationsprozess.
Natürlich muss das Recht auf geordnete Migration und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gewährleistet bleiben. Doch die Pauschalforderung nach einer radikalen Abschiebungspolitik wird dieser komplexen Thematik nicht gerecht. Stattdessen braucht es eine menschenwürdige und rechtsstaatliche Handhabung, die individuelle Umstände berücksichtigt und langfristig auf Integration setzt.
Es liegt an uns als Gesellschaft, populistischen Vereinfachungen eine klare Absage zu erteilen und für einen differenzierten Umgang mit ausreisepflichtigen Migrantinnen und Migranten einzutreten. Eine Politik, die auf Ursachen statt auf Schuldzuweisung setzt, schafft die Grundlage für ein faires und menschliches Zusammenleben.
Die Flüchtlingshilfe Velbert und Projekt Deutsch Lernen e.V.
Vor 10 Jahren hat unsere Frau Frisch den Verein Flüchtlingshilfe Velbert und Projekt Deutsch Lernen e.V. ins Leben gerufen. Aus einer zunächst ehrenamtlichen Initiative wurde in den vergangenen Jahren eine professionelle Institution, um den Geflüchteten, die der Kommune Velbert zugewiesen wurden, mit asyl- und sozialrechtlicher Beratung zur Seite zu stehen. Unser Verein unterstützt und entlastet dadurch die Behörden der Stadt Velbert sowie des Kreises Mettmann, denn mittlerweile unterhalten wir Büros in Velbert, Langenfeld, Ratingen sowie in den ZUEen Ratingen und Viersen. Durch unsere vom Land NRW geförderte professionelle Beratung zu asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen sowie unserer zusätzlichen ehrenamtlichen Integrationsarbeit, wie z.B. Deutschkurse und Bewerbungshilfe, konnten wir eine Vielzahl der Geflüchteten in die Gemeinschaften der Städte im Kreis Mettmann integrieren. Nicht wenige davon haben mittlerweile die deutsche Staatsangehörigkeit.
Deshalb veranstalten wir am 14. November 2024 (15 - 18 Uhr) in der Villa B eine Jubiläumsfeier. Wir erwarten dazu Gäste aus dem Bereich der Geflüchtetenarbeit in NRW, der Presse sowie einige unserer Klienten. Unser Velberter Bürgermeister Herr Lukrafka wird die Schirmherrschaft über die Feier übernehmen und auch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW wird eine Vertretung schicken.