Wie Sie wissen, betreiben wir als Flüchtlingshilfe Velbert Fachberatung für geflüchtete Menschen. Finanziert werden wir zu über 90 % durch das Land NRW und dies seit bereits 10 Jahren.
Für das Förderjahr 2025 ist eine Neuregelung der Landesförderung auf den Weg gebracht, die für uns leider zu lange auf sich warten lässt und uns in eine Liquiditätskrise bringt, wenn wir den Geschäftsbetrieb über den April 2025 aufrecht erhalten wollen.
Auch für das Förderjahr 2025 ist durch das Land NRW die Weiterförderung in den Fördersäulen Regionalberatung und psychosoziale Erstberatung konkret geplant und zugesichert. Die Mittel hierfür sind auch bereits in den Landeshaushalt eingestellt und stehen prinzipiell zum Abruf zur Verfügung. Die Möglichkeit des Abrufs allerdings verzögert sich, da Förderaufruf und Förderrichtlinie aus bürokratischen Gründen noch nicht veröffentlicht sind. Die Veröffentlichung wird voraussichtlich im März erfolgen. Bis die Mittel dann beantragt, bewilligt und ausgezahlt sind, wird weitere Zeit verstreichen. Wir rechnen mit der Auszahlung im Juni oder Juli.
Unsere Liquidität zur Erfüllung der Verbindlichkeiten insbesondere bei der Sozialversicherung und Auszahlung der Gehälter sowie Mieten und weitere Overheadkosten reicht bis einschließlich April. Danach benötigen wir eine Überbrückung, bis die Landesmittel auf dem Vereinskonto gelandet sind.
Als kleiner gemeinnütziger Träger ohne finanzielles Backup durch einen großen Wohlfahrtsverband und mit persönlich haftendem Vorstand sehen wir uns nicht in der Lage, zwei oder drei Monate vorzufinanzieren. Dies wäre auch nicht akzeptabel, da mit unserer Fachberatung durch hochqualifiziertes Fachpersonal keine privaten Hobbies befriedigt werden oder ehrenamtliches Engagement in Rede steht, sondern im Grunde genommen ein staatlicher Auftrag erfüllt wird.
Wir sind die Dienstleister, die die Integrationsarbeit konkret vor Ort verrichten und durch Hilfe und Ansprache aktiv Radikalisierungsprävention betreiben. Hierauf zu verzichten, stellt einen gesellschaftlichen Mangel dar, der vermutlich rechtspopulistisches Gedankengut noch frequenter macht und unsere Gesellschaft spaltet.
Im Kreis Mettmann sind wir der stärkste Anbieter von sozialer Beratung für Geflüchtete (Regionalberatung). Unsere bewährte und erprobte Arbeit wird auch nicht durch andere Träger oder Organisationen aufgefangen.
Bei unseren zurzeit 5 Vollzeitkräften inklusive Overheadkosten entsteht ein monatlicher Finanzierungsbedarf von knapp 30.000 Euro.
Die dem Kreis Mettmann und besonders der Stadt Velbert zugeteilten Geflüchteten haben keine Anlaufstelle mehr für Ihre Fragen zum Aufenthalt, zur Integration und bei bürokratischen Hürden.
Wir müssten unsere Mitarbeiter zum Ende April kündigen. Ob diese dann bei einer Weiterführung der Beratung ab Juni oder Juli wieder zur Verfügung stehen, ist fraglich, denn wir können auch mit der Förderung keine der Ausbildung (z.B. Juristen) entsprechenden Gehälter zahlen.
Eine Unterbrechung der Beratungstätigkeit wäre quasi ein Ende unserer Beratungstätigkeit.
Eine Bürgschaft:
Wir bitten zu prüfen, ob Ihr Unternehmen für einen Teil des Betrages eine Bankbürgschaft übernehmen könnte. Wie bereits dargestellt, geht es um einen zeitlich überschaubaren Liquiditätsengpass mit Refinanzierungssicherheit, den wir sehr herzlich bitten, zu überbrücken.
Für ein weiteres Vorgehen diesbezüglich, wenden Sie sich bitte an unsere
Frau Frisch: 0157 59 12 02 27
Eine Spende:
Es besteht aber auch die Möglichkeit, uns eine Spende zukommen zu lassen. Auch kleinere Beträge helfen uns, unsere qualifizierte und gesellschaftlich wichtige Beratung aufrecht zu erhalten.
Spendenkonto: Sparkasse Hilden Ratingen Velbert
IBAN : DE 47 334 500 00 0026 027 649 – BIC: WELADED1VEL
Für Ihr Engagement und Ihre Einsatzbereitschaft bedanken wir uns sehr herzlich im Voraus.
Liebe Grüße
das Team der Flüchtlingshilfe Velbert
Wegen des hohen Kundenaufkommens bitten wir Sie, immer zuerst telefonisch Kontakt aufzunehmen, um einen Termin zu vereinbaren. Somit vermeiden Sie lange Wartezeiten und unnötige Anfahrten. Wir teilen Ihnen zudem sofort mit, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.
Terminvereinbarung in Velbert, Langenfeld oder Ratingen.
Unsere Beratungsstruktur hat sich geändert. Wir haben im Kreis Mettmann zwar noch 3 Beratungsbüros für Regionalberatung, jedoch ist das Büro Ratingen nach Mettmann umgezogen. Die neue Adresse lautet:
Flüchtlingshilfe Velbert und Projekt Deutsch Lernen e.V.
Gebäude der Tertia
Johannes-Flintrop-Str. 125
40822 Mettmann
Die Flüchtlingsberatungen in NRW stehen vor dem Aus. Die Fördergelder sind zwar im Haushaltsplan 2025 verankert, doch da noch keine neuen Förderrichtlinien existieren, können noch keine Anträge gestellt werden und somit keine Gelder fließen. Deshalb sind die Beratungsstellen alle von Insolvenz bedroht. Wir ebenfalls.
Dies ist in zweierlei Hinsicht ein Desaster: Zum Einen brechen den Geflüchteten die Anlaufstellen weg und zum Anderen müssen die Beratungsstellen ihr qualifizierten Mitarbeiter*innen kündigen. Wenn dies einmal geschehen ist, dann ist das unumkehrbar, denn durch den Fachkräftemangel werden diese Berater*innen (Jurist*innen, Ärztin, Ingenieurin, psychologische Fachkraft) schnell neue und besser bezahlte Arbeitsplätze gefunden haben.
Dies darf nicht geschehen!
Deshalb waren wir mit unseren Kooperationspartnern am 11. Februar 2025 auf einer Mahnwache am Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Dort konnten wir mit der Ministerin Josefine Paul und der Abteilungsleiterin Integration Aslı Sevindim. Frau Sevindim hat zwar Anteil genommen an unserem Problem, doch kann sie keine Vorababschläge auszahlen, wegen rechtlicher und bürokratischer Hürden.
Bericht in der WAZ vom 14.02.2025: Geld vom Land fehlt: Flüchtlingshilfe kämpft ums Überleben
Bericht in der WZ vom 17.02.2025: Wir schließen den Laden und schmeißen die Mitarbeiter raus
Populistische Forderungen, die pauschal die Abschiebung ausreisepflichtiger Migrantinnen und Migranten verlangen, wirken auf den ersten Blick einfach und entschlossen. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Situation weit komplexer ist und differenziert betrachtet werden muss. Der Begriff "ausreisepflichtig" bedeutet nicht automatisch, dass eine Abschiebung unmittelbar vollstreckbar ist.
Ein zentraler Punkt ist die Unterscheidung zwischen der bloßen Ausreisepflicht und einer rechtlich vollziehbaren Ausreisepflicht. Viele Geflüchtete, deren Asylantrag abgelehnt wurde, erhalten eine sogenannte Duldung. Diese ermöglicht es ihnen, vorübergehend im Land zu bleiben, zum Beispiel um ihre Schulausbildung oder Berufsausbildung zu beenden. Eine Abschiebung wäre in solchen Fällen kontraproduktiv und häufig rechtswidrig und würde junge Menschen um ihre Zukunftsperspektiven bringen.
Auch der Schutz der Familie spielt eine entscheidende Rolle. Nach geltendem Recht werden Familien nicht auseinandergerissen, wenn minderjährige Kinder betroffen sind. Problematisch wird es jedoch, wenn eines dieser Kinder die Volljährigkeit erreicht. Plötzlich fällt es rechtlich aus dem familiären Schutzbereich und kann abgeschoben werden — selbst wenn die Eltern und Geschwister weiterhin im Land bleiben. Diese Praxis ist nicht nur rechtlich kompliziert, sondern auch menschlich fragwürdig.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Fälle, in denen humanitäre Gründe eine Abschiebung verhindern. Menschen mit schweren Erkrankungen oder traumatischen Erfahrungen würden durch eine Rückführung in instabile Herkunftsländer erheblich gefährdet. Hier greifen sowohl moralische als auch völkerrechtliche Verpflichtungen.
Ein weiterer relevanter Aspekt ist der Integrationsfortschritt. Viele Betroffene haben sich erfolgreich in die Gesellschaft integriert, lernen die Sprache, engagieren sich ehrenamtlich und tragen durch ihre Arbeit zur Wirtschaft bei. Sie zu deportieren wäre ein Verlust für die gesamte Gesellschaft und ein Rückschritt im Integrationsprozess.
Natürlich muss das Recht auf geordnete Migration und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gewährleistet bleiben. Doch die Pauschalforderung nach einer radikalen Abschiebungspolitik wird dieser komplexen Thematik nicht gerecht. Stattdessen braucht es eine menschenwürdige und rechtsstaatliche Handhabung, die individuelle Umstände berücksichtigt und langfristig auf Integration setzt.
Es liegt an uns als Gesellschaft, populistischen Vereinfachungen eine klare Absage zu erteilen und für einen differenzierten Umgang mit ausreisepflichtigen Migrantinnen und Migranten einzutreten. Eine Politik, die auf Ursachen statt auf Schuldzuweisung setzt, schafft die Grundlage für ein faires und menschliches Zusammenleben.
Die Flüchtlingshilfe Velbert und Projekt Deutsch Lernen e.V.
Vor 10 Jahren hat unsere Frau Frisch den Verein Flüchtlingshilfe Velbert und Projekt Deutsch Lernen e.V. ins Leben gerufen. Aus einer zunächst ehrenamtlichen Initiative wurde in den vergangenen Jahren eine professionelle Institution, um den Geflüchteten, die der Kommune Velbert zugewiesen wurden, mit asyl- und sozialrechtlicher Beratung zur Seite zu stehen. Unser Verein unterstützt und entlastet dadurch die Behörden der Stadt Velbert sowie des Kreises Mettmann, denn mittlerweile unterhalten wir Büros in Velbert, Langenfeld, Ratingen sowie in den ZUEen Ratingen und Viersen. Durch unsere vom Land NRW geförderte professionelle Beratung zu asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen sowie unserer zusätzlichen ehrenamtlichen Integrationsarbeit, wie z.B. Deutschkurse und Bewerbungshilfe, konnten wir eine Vielzahl der Geflüchteten in die Gemeinschaften der Städte im Kreis Mettmann integrieren. Nicht wenige davon haben mittlerweile die deutsche Staatsangehörigkeit.
Deshalb veranstalten wir am 14. November 2024 (15 - 18 Uhr) in der Villa B eine Jubiläumsfeier. Wir erwarten dazu Gäste aus dem Bereich der Geflüchtetenarbeit in NRW, der Presse sowie einige unserer Klienten. Unser Velberter Bürgermeister Herr Lukrafka wird die Schirmherrschaft über die Feier übernehmen und auch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW wird eine Vertretung schicken.